Studienplatzannahme

Die Studienplatzannahme und die Beantragung der Immatrikulation erfolgen digital im Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Annahmefrist.

Die Anleitung zur digitalen Studienplatzannahme können Sie hier  einsehen.

Alle wichtigen Daten und Fristen sind im Zulassungsschreiben vermerkt, dieses hinterlegen wir im Falle einer Zulassung digital im Bewerbungsportal.

Informationen zu Immatrikulationsunterlagen

Zeugnisunterlagen

Voraussetzung für eine Immatrikulation ist die Vorlage einer Hochschulzugangsberechtigung (Bewerbungen für Bachelorstudiengänge) / Masterzugangsberechtigung (Bewerbungen für Masterstudiengänge).

Hinweis für Bewerber:innen für Bachelorstudiengänge, deren Hochschulzugangsberechtiung aus mehreren Teilen besteht (z.B. bei einem  Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation): In der Rubrik Bewerbungsunterlagen erhalten Sie Informationen zu Dokumenten, die die Hochschulzugangsberechtigung darstellen.

Anträge und Formulare

Teilzeitstudium

Für folgende Studienfächer können Sie ein Teilzeitstudium beantragen: Soziale Arbeit B.A., Soziale Arbeit M.A. und Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit B.A.

Den Teilzeitstudium-Antrag können Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen im Falle einer Zulassung bei der Studienplatzannahme als Teil der Immatrikulationsunterlagen digital im Bewerbungsportal hochladen.

Ein Teilzeitstudium können Sie beantragen bei Erwerbstätigkeit (studienbegleitend, in einem Umfang von 14-28 h/ Woche), bei einer Betreuung von Angehörigen, bei Erziehungszeit Kind/er oder bei einer Behinderung / chronischen Erkrankung. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.Weiterführende Informationen zum Teilzeitstudium erhalten Sie in den Einführungsveranstaltungen zu Studienbeginn (Teilzeitforum).

Vorpraktikum Kindheitspädagogik

Das Formular Vorpraktikum Kindheitspädagogik  können Sie im Falle einer Zulassung bei der Studienplatzannahme als Teil der Immatrikulationsunterlagen digital im Bewerbungsportal hochladen.

Sollten Sie das Praktikum nicht bis Semesterbeginn nachweisen können, können Sie es bis zum Ende des 1. Semesters nachholen.

Das Praktikum sollte in einer Einrichtung im Feld der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren stattfinden z. B. in einer Kita, Schulkindbetreuung oder einem Hort. Die Praxisphase von 8 Wochen (Vollzeit) ist möglichst unter Anleitung, in einer Einrichtung zu absolvieren. Ehrenamtliche oder AuPair-Tätigkeiten erfüllen diese Anforderungen nicht.

Exmatrikulationsbescheinigung

Eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen wir, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studiert haben.Bitte laden Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der Sie zuletzt in Deutschland immatrikuliert waren, in der Rubrik "Immatrikulationsunterlagen" hoch. Dies ist erst nach einer Studienplatzannahme möglich. Sollten Sie Ihr Studium an einer Hochschule im Ausland absolviert haben, benötigen Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung.

Namensänderung / unterschiedliche Namen auf Ihren Zeugnisdokumenten

Sollten Sie nach Ausstellen der Urkunden Ihrer Masterzugangsberechtigung Ihren Namen geändert haben, reichen Sie uns bitte mit den Unterlagen zur Studienplatzannahme einen Nachweis über Ihre Namensänderung ein (Kopie Pass, Heiratsurkunde, etc.)

 

Hinweise zur digitalen Krankenkassenmeldung

Die Meldung erfolgt durch Ihre Krankenkasse digital direkt an uns. Weitere Nachweise in Form von Dokumenten benötigen wir nicht. Die Absendernummer der Evangelischen Hochschule Darmstadt für das digitale Meldeverfahren lautet: H0002410

Gesetzliche Krankenversicherung

Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie an unserer Hochschule ein Studium aufnehmen möchten und bitten Sie um die Übersendung der digitalen Meldung an uns innerhalb der im Zulassungsschreiben genannten Annahmefrist.

Private Krankenversicherung / Nicht gesetzlich versichert

Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit / privat krankenversichert sind, geben Sie die Daten ihrer privaten Versicherung bitte im Bewerbungsportal an. Die digitale Meldung an unsere Hochschule erfolgt in diesem Fall nicht durch Ihre private Krankenversicherung, sondern durch eine gesetzliche Krankenkasse*. Bitten Sie diese, dass sie innerhalb der Annahmefrist eine digitale Meldung an unsere Hochschule sendet, die Ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bestätigt. Einen zusätzlichen Nachweis / eine digitale Meldung Ihrer privaten Krankenversicherung benötigen wir in diesem Fall nicht.

* Wenn Sie bereits gesetzlich versichert waren, ist die Krankenkasse zuständig, bei der Sie zuletzt gesetzlich versichert waren.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen eines anderen bisherigen Studiums

Wenn Sie sich Einzelleistungen aus Ihrem Vorstudium anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte nach erfolgter Immatrikulation einen Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss.

Immatrikulationsgebühren

Wir erheben eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 300 Euro für externe Bewerber:innen und für ehemalige Studierende, die sich nach einer Pause von mehr als 2 Semestern für einen Masterstudiengang bewerben sowie eine Immatrikulationsgebühr von  150 Euro für interne Bewerber:innen, die direkt oder zum nächstmöglichen Studienstart in einen Masterstudiengang wechseln. Hinzu kommt der jeweilige Semesterbeitrag.