Die EHD kooperiert in den Studiengängen Soziale Arbeit national und international mit zahlreichen Praxisstellen in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit.
Als geeignete Praxisstellen können auf Antrag Organisationen anerkannt werden, die in mindestens einem Feld der Sozialen Arbeit tätig sind und aufgrund ihrer Größe, ihrer personellen Ausstattung und ihrer Aufgabenvielfalt angemessene Lern- und Bildungsmöglichkeiten entsprechend der Praktikumsordnungen vom 08.07.2013 und vom 02.12.2019 und dem Profil der Studiengänge Soziale Arbeit für Studierende gewährleisten. Darüber hinaus ist eine qualifizierte Praxisanleitung sicherzustellen, diese soll von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit wahrgenommen werden. Die Anerkennung als Praxisstelle erfolgt vor dem Hintergrund des hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetzes vom 21.12.2010 (zuletzt geändert gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021).
Gemäß § 8 Abs. 4 unserer Praktikumsordnungen geht die Evangelische Hochschule Darmstadt davon aus, dass Organisationen, die als Praxisstelle anerkannt sind, Studierenden im praktischen Studiensemester eine Aufwandsentschädigung gewähren. Mit der Praktikumsordnungen vom 02.12.2019 wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 650 Euro empfohlen.
Anerkannte Praxisstellen in den Studiengängen Soziale Arbeit werden für Studierende in einer Praxisstellendatenbank veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten anerkannte Praxisstellen weitere Möglichkeiten sich an der Hochschule zu präsentieren und werden in regelmäßigen Abständen z.B. zu PraxisForen und zu Veranstaltungen mit anleitenden Fachkräften eingeladen. Auch die Beteiligung von Berufsrollenträger*innen an Kolloquiumsprüfungen ist curricular vorgesehen.