Studierende

Das EU-Programm ERASMUS+ fördert Studienaufenthalte und Auslandspraktika in den Erasmus-Teilnahmeländern (d.h. in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die dazugehörigen überseeischen Länder).

 

Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
 

Voraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an der EHD
  • Abschluss des ersten Studienjahres bei Antritt des Auslandsstudiums
  • Sprachkenntnisse auf B1-Niveau der Unterrichts- oder Arbeitssprache (bei einem Auslandsstudium am Lernort Hochschule verpflichtend, bei Auslandspraktika empfohlen)

Programmleistungen

  • Studiengebührenbefreiung
  • Länderspezifischer Mobilitätszuschuss
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Zusätzliche Förderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Studierende mit Behinderung, alleinerziehende Studierende mit Kind/ern)
  • Förderdauer: 2-12 Monate (Praktikum), 3-12 Monate (Studium)
     

Eine wiederholte Teilnahme ist möglich.

Pro Studienphase können Aufenthalte bis maximal 12 Monaten über ERASMUS+ gefördert werden (d.h. in Bachelor, Master und Promotion). Auch Graduiertenpraktika können bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss gefördert werden.

Lektüretip

DAAD: Generation ERASMUS. Auf dem Weg nach Europa. ERASMUS-Studierende über ihre Erfahrungen an Hochschulen in Europa, unter eu.daad.de

 

Studierende mit Behinderung im Programm Erasmus+ erhalten weitere Informationen hier und direkt im International Office.