
Studierende
Das EU-Programm ERASMUS+ fördert Studienaufenthalte und Auslandspraktika in den Erasmus-Teilnahmeländern (d.h. in den 28 Mitgliedstaaten der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die dazugehörigen überseeischen Länder).
Voraussetzungen
- Reguläre Immatrikulation an der EHD
- Abschluss des ersten Studienjahres bei Antritt des Auslandsstudiums
- Sprachkenntnisse auf B1-Niveau der Unterrichts- oder Arbeitssprache (bei einem Auslandsstudium am Lernort Hochschule verpflichtend, bei Auslandspraktika empfohlen)
Programmleistungen
- Studiengebührenbefreiung
- Länderspezifischer Mobilitätszuschuss
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Zusätzliche Förderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Studierende mit Behinderung, alleinerziehende Studierende mit Kind/ern)
- Förderdauer: 2-12 Monate (Praktikum), 3-12 Monate (Studium)
Eine wiederholte Teilnahme ist möglich.
Pro Studienphase können Aufenthalte bis maximal 12 Monaten über ERASMUS+ gefördert werden (d.h. in Bachelor, Master und Promotion). Auch Graduiertenpraktika können bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss gefördert werden.
Lektüretip
DAAD: Generation ERASMUS. Auf dem Weg nach Europa. ERASMUS-Studierende über ihre Erfahrungen an Hochschulen in Europa, unter eu.daad.de
Studierende mit Behinderung im Programm Erasmus+ erhalten weitere Informationen hier und direkt im International Office.