Als ausbildende Hochschule versteht die EHD die Gestaltung des praktischen Studiensemesters und im Weiteren die Vernetzung zwischen den Lernorten Berufspraxis und Hochschule als einen institutionen-übergreifenden Prozess, der eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifizierung der zukünftigen Fachkräfte ist. Insofern ist der Hochschule sehr daran gelegen, die Berufspraxis auch bei der Evaluation und Weiterentwicklung der curricularen Praxisphasen insgesamt einzubeziehen.
Die Praxisphasen können ausschließlich an Praxisstellen absolviert werden, die vom Praxisreferat Praxisreferat Heilpädagogik & Kindheitspädagogik anerkannt wurden.
Als geeignete Praxisstellen können Einrichtungen und Institutionen anerkannt werden, die ausreichend in den Arbeitsfeldern der Kindheitspädagogik, bzw. Inclusive Education/ Heilpädagogik tätig sind und aufgrund ihrer Größe, ihres Personals und ihrer Aufgabenvielfalt für Studierende angemessene Lernmöglichkeiten entsprechend der jeweiligen Praktikumsordnungen der Studiengänge gewährleisten. Darüber hinaus ist eine qualifizierte Praxisanleitung sicherzustellen. Diese soll ein/e Kindheitspädagoge/in, bzw. Heilpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung und einschlägiger Berufserfahrung (mind. drei Jahre) sein. Das Praxisreferat Heilpädagogik & Kindheitspädagogik kann Praxisanleitungen mit vergleichbarer fachlicher Qualifikation genehmigen.
Praxisstellen, die daran interessiert sind im Rahmen der Ausbildung und Qualifizierung von zukünftigen Fachkräften mit der EHD zu kooperieren, können einen Antrag auf Anerkennung gemäß SozAnerkG stellen