Zulassungsvoraussetzungen
Bachelorstudium
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Vorlage einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung.
Bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge kann dies die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachhochschulreife, ein Zugang über eine berufliche Qualifikation oder z.B. eine Hochschulzugangsprüfung sein.
Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge ist der Abschluss eines anerkannten Bachelorabschlusses Voraussetzung. Hinzu kommen fachspezifische Anforderungen für die einzelnen Studienfächer.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Zulassungsvoraussetzungen
Bewerber:innen mit internationalen Zeugnissen
Zeugnisse von Bewerber:innen mit internationalen Dokumenten, die noch keinen Bachelorabschluss erworben haben, legen wir dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Bewertung vor. Wir informieren Bewerber:innen nach einer Vorprüfung ihrer Unterlagen ggf. über weitere Schritte per Mail.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang mit internationalen Zeugnissen
Praktikum vor Studienbeginn
Für den Studiengang Kindheitspädagogik ist der Nachweis eines 8-wöchigen Vorpraktikums in Vollzeit notwendig. Das Praktikum sollte in einer Einrichtung im Feld der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren stattfinden z. B. in einer Kita, Schulkindbetreuung oder einem Hort. Die Praxisphase ist möglichst unter Anleitung in einer Einrichtung zu absolvieren. Ehrenamtliche oder AuPair-Tätigkeiten erfüllen diese Anforderungen nicht. Das Praktikum muss bis zum Studienbeginn im Oktober abgeschlossen sein.
Für alle anderen Studienfächer ist kein Vorpraktikum nachzuweisen.
Masterstudium
Eine Bewerbung für ein Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss (oder einen äquivalenten Abschluss) voraus. Hier gelten zudem die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Masterstudienganges.