Zulassungsvoraussetzungen
Bachelorstudium
Voraussetzung für eine Zulassung / Immatrikulation ist die Vorlage einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung.
Folgende Nachweise können als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden:
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife-Zeugnis
- Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation
Hochschulzugang über eine Fachschulausbildung
- Abschluss einer Fachschule (entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 25.06.2015, in der jeweils geltenden Fassung)
- Abschlusszeugnis einer Fachoberschule (entsprechend der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen)
Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation
Auf Basis des § 60 des Hess. Hochschulgesetzes und der Verordnung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter stellen folgende Ausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung dar:
- Meisterbrief im Handwerk nach den §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung
- Fortbildungsabschluss, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes, sofern die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 oder 60 Minuten umfasst
- staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach § 6 des Seearbeitsgesetzes
- Mittlerer Bildungsabschluss in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, belegt durch das Kammerzeugnis. Ein qualifizierter Abschluss liegt bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Gesamt- Durchschnitts- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser vor. Eine Immatrikulation setzt eine Studienvereinbarung für das erste Studienjahr über das Erreichen von 30 CP im ersten Studienjahr voraus
Nachweise aus anderen Bundesländern
Weisen Abschlusszeugnisse keine Hochschulzugangsberechtigung für Hessen auf, ist eine Gleichstellung durch das Staatliche Schulamt Darmstadt oder das jeweils zuständige Bildungsministerium notwendig.
Hochschulzugangsprüfung
Beruflich Qualifizierte, die nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen. Voraussetzung für diese Hochschulzugangsprüfung ist eine abgeschlossene, nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerkskammer oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Außerdem müssen BewerberInnen eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt haben. Das Nähere regelt die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen.
Folgende Hochschulen bieten die Hochschulzugangsprüfung an:
- Bewerber für Soziale Arbeit: Frankfurt University of Applied Sciences
- Bewerber für Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften: Hochschule Fulda
Praktikum vor Studienbeginn
Der Nachweis eines 8-wöchigen Vorpraktikums ist nur für den Studiengang Kindheitspädagogik notwendig.
Das Praktikum sollte 8 Wochen Vollzeit / 320 h Umfang aufweisen und in einer Einrichtung im Feld der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren stattfinden (z. B. in einer Kita, Schulkindbetreuung oder einem Hort). Die Praxisphase ist möglichst unter Anleitung in einer Einrichtung zu absolvieren. Ehrenamtliche oder AuPair-Tätigkeiten erfüllen diese Anforderungen nicht. Das Praktikum muss bis zum Studienbeginn im Oktober abgeschlossen sein, der Nachweis erfolgt durch Hochladen des Formulars Vorpraktikum im Studienannahmeprozess. Weitere Nachweise wie ein FSJ-Vertrag, etc. sind damit nicht notwendig. Das Formular haben wir in der Rubrik Studienplatzannahme und Immatrikulation hinterlegt.
Für alle anderen Studienfächer ist kein Vorpraktikum nachzuweisen.
Masterstudium
Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge ist der Abschluss eines anerkannten Studienabschlusses (z.B. Bachelorabschluss) Voraussetzung. für eine Immatrikulation. Hinzu kommen fachspezifische Anforderungen für die einzelnen Studienfächer wie Mindestnote, CPs, etc.
Informationen zu fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge finden Sie auf den Info-Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Bewerber:innen mit internationalen Zeugnissen
Neben dem Vorhandensein einer für Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung / Masterzugangsberechtigung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Voraussetzung für eine Immatrikulation. Informationen zu Bewerbungsunterlagen finden Sie in unserer Rubrik Bewerbungsunterlagen
Informationen zur Bewertung und Äquivalenzen internationaler Zeugnisunterlagen finden Sie auf dem Infoportal für ausländische Bildungsabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter: https://anabin.kmk.org/anabin.html
Bewerbungen für Bachelorstudiengänge und für Bewerber:innen, die noch keinen ersten, in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss erworben haben, leiten wir dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst zur Bewertung weiter. Im Falle einer positiven Bewertung ist diese kostenpflichtig. Wir informieren Bewerber:innen nach einer Vorprüfung ihrer Unterlagen ggf. über weitere Schritte per Mail.
Für die Prüfung und Bewertung eines International Baccalaureate Diploma ist das Hessische Kultusministerium in Wiesbaden (www.hkm.hessen.de) zuständig. Bitte beantragen Sie dort die Bewertung Ihres Zeugnisses und laden diese nach Erhalt zusammen mit Ihrem IB-Zeugnis hoch.
Studienkollegbesuch / Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet im Rahmen der Zeugnisbewertung, ob ein Studienkollegbesuch möglich / notwendig ist.
Sollte dies der Fall sein, melden wir Bewerber:innen zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung am Studienkolleg an.
Bewerbungen sind an unserer Hochschule daher nur für einzelne Studienfächer über unser Onlineportal möglich. Es gelten hier die regulären Bewerbungsfristen zum Wintersemester.
Sollten Sie bereits eine Feststellungsprüfung bestanden haben: Wir bieten Studienfächer an, die einen G-Kurs voraussetzen, für das Fach Lebensweltorientierte Gesundheitsförderung akzeptieren wir den Nachweis G-Kurs und auch M-Kurs.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang mit internationalen Zeugnissen