Mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland u.a. dazu verpflichtet, gesetzliche Grundlagen daraufhin zu überprüfen, inwiefern strukturelle Teilhabebarrieren und Exklusionswirkungen für behinderte Menschen bestehen, diese zu beseitigen, sowie Verwirklichungschancen für gleichberechtigte Teilhabe strukturell zu schaffen und gesetzlich entsprechend abzusichern. Dies bezieht sich auch auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die nach Jahrzehnten der aufgesplitterten Hilfesysteme zukünftig im Sinne der sogenannten `inklusiven Lösung´ Hilfe und Unterstützungsformen unter einem gesetzlichen Dach gestalten soll.
Der Zertifikatskurs soll insbesondere die Entwicklung eines neuen und gemeinsamen Selbstverständnisses innerhalb einer Verwaltung/des eigenen Arbeitsfeldes in Bezug auf die Ermöglichung und Gewährleistung einer Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher im Sozialraum ermöglichen. Dabei soll die Weiterbildung den Blick auch auf intersektionale Verschränkungen von Exklusionsrisiken lenken und eine Perspektive entwickeln, mit welchen Maßnahmen einer Exklusion auf Grund anderer individueller Besonderheiten und sozialen Zuschreibungen begegnet werden kann.
Weiterführende Informationen finden Sie im Campus 3L unter: www.campus-lll.de