Auslandpraktikum für Studierende (SMP)

Diese Förderlinie richtet sich an Studierende, die ein Auslandspraktikum innerhalb Europas realisieren möchten. Die Teilnahmeländer sind die 28 Staaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die dazugehörigen überseeischen Gebiete.

Welcher Abschnitt des Studiums im Ausland absolviert wird, ist nicht vorgeschrieben und kann in Absprache mit dem Studiengang und dem International Office bestimmt werden. Als erste Orientierung können die informellen Mobilitätsfenster der Studiengänge dienen.

Leistungen und Förderbedingungen

  • Förderung von freiwilligen als auch obligatorischen Praxisaufenthalten im Ausland mit einer Aufenthaltsdauer von 2 bis 12 Monaten
  • Monatlicher ERASMUS+ Mobilitätszuschuss (Tagessätze der länderabhängigen Stipendienpauschale)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums
  • Praktikumsvereinbarung zwischen Heimathochschule, aufnehmender Einrichtung und Ihnen (ERASMUS+ Learning Agreement)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. ECTS, o.ä.) gemäß des vorab vereinbarten Praktikumsprogramms (ERASMUS+ Learning Agreement)
  • Studierende mit Behinderung oder mit Sonderbedürfnissen (mit Kind/Kindern) können Sondermittel beim DAAD zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten beantragen. Informationen dazu erhalten Sie im International Office der EHD.

Pro Studienphase können Aufenthalte von mindestens 2 (bei Praktika) bzw. 3 (bei Studienaufenthalten) bis maximal 12 Monaten über ERASMUS+ gefördert werden (d.h. in Bachelor, Master und als Graduierter jeweils 2-12 Monate). Eine wiederholte Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist möglich, allerdings darf die Förderhöchstdauer pro Studienabschnitt nicht überschritten werden (dazu zählen auch Förderungen in den Vorgängerprogrammen LLP/ERASMUS und SOCRATES/ERASMUS). Bitte beachten Sie, dass das Kontingent pro Studienphase für alle Programmlinien zusammen zählt (Studien-und Praktikaaufenthalte).

Bewerbung

  • Reguläre Immatrikulation an der EHD (keine Gaststudierenden)
  • Sprachkenntnisse der Unterrichts-/Arbeitssprache
  • Ausreichender Versicherungsschutz
  • Formlose Praktikumszusage
  • Anerkennung der Bedingungen des ERASMUS-Programms

15. Januar eines jeden Jahres

Um sich für eine Förderung Ihres Praxisaufenthaltes im Ausland zu bewerben, müssen Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal Mobility-Online bewerben.

Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2020/21:
15.01.2020

Bewerbungsformular:
https://www.service4mobility.com/europe/BewerbungServlet?identifier=DARMSTA03&kz_bew_pers=S&kz_bew_art=OUT&aust_prog=SMP&sprache=de

Innerhalb eines Monats nach Bewerbungsschluss werden Sie über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail über das Bewerbungsportal informiert und erhalten, bei positiver Rückmeldung, weitere Informationen.

Die EHD fördert in erster Linie mit ihren eigenen Erasmus+ Mitteln. Sollten diese einmal nicht ausreichen, können Praktikaaufenthalte auch über ein Konsortium gefördert werden, in dem die EHD Mitglied ist. Sollte dies für Ihr Vorhaben der Fall sein, würden Sie in Ihrer Rückmeldung über das weitere Prozedere informiert.

Vor dem ERASMUS-Aufenthalt

Nachdem Sie von der EHD die Zusage für eine Praktikumsförderung erhalten haben, laden Sie die geforderten Dokumente, das "Learning Agreement for Traineeships" (Praktikumsvertrag) und das "Grant Agreement" (Stipendienvertrag) in Mobility-Online hoch.

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie von Ihrem Studiengang aus ggf. eine weitere Praktikumsvereinbarung erhalten, die Sie ebenfalls von allen Seiten unterschreiben lassen müssen. Sie werden somit zwei Praktikumsverträge haben, zum einen den EHD-Vertrag vom Studiengang, den Sie für die Anerkennung Ihres Auslandspraxisaufenthaltes benötigen, zum anderen das hier erwähnte Learning Agreement for Traineeships, das Sie für die finanzielle Förderung über ERASMUS+ benötigen.

Die Inhalte des Learning Agreements for Traineeships sind mit dem Studiengang abgesprochen und sind mit dem EHD-Vertrag äquivalent, da sie aus dem bestehenden EHD-Vertrag rauskopiert wurden. Auf diese Weise muss Ihre Praxisstelle hier nichts eintragen. Bitte erklären Sie der Praxisstelle ggf. dass der zweite Vertrag nötig ist für die finanzielle Förderung im Rahmen von ERASMUS+.

Fundierte Sprachkenntnisse sind bei einem Auslandsstudium unabdingbar. Sowohl für das Studium am Lernort Hochschule, als auch für das Studium am Lernort Praxis benötigen Sie gute Kenntnisse der Landes-, Studier- bzw. Arbeitssprache. Kenntnisse auf Kompetenzniveau B des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen werden empfohlen und erwartet.

Nutzen Sie auch kostenlose Selbsteinschätzungstests, die Sie über das Internet finden, um Ihr Kompetenzniveau einzuschätzen.

Informieren Sie sich über Zuschussmöglichkeiten zu Sprachkursen von Seiten der EHD.

Wenn Sie vor Beginn des Studienaufenthaltes einen Sprachkurs vor Ort durchführen, verlängert sich Ihr Stipendienzeitraum und Sie erhalten zudem einen Zuschuss zu den Sprachkurskosten in Höhe von 70 Euro.

Das Learning Agreement ist eine verbindliche schriftliche Vereinbarung über das abzuleistende Praktikumsprogramm der Studierenden. Es wird von Ihnen, von Ihrem Studiengang und von dem Praktikumsgeber unterschrieben. Das Dokument ist somit die Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme am ERASMUS-Programm als auch für die spätere fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.

  • Sie tragen Informationen zu Ihrer Person und zur Praxisstelle in das Learning Agreement ein. Das Praktikumsprogramm wurde bereits in Absprache mit Ihrem Studiengang ausgearbeitet und eingefügt. Informationen zur Praxisstelle, Praktikumsbetreuer und –vergütung etc. müssen Sie bei der Praxisstelle ggf. erfragen bzw. diese bitten, dass die Informationen eingetragen werden. Bitte achten Sie auf Leserlichkeit, wenn Sie die Dokumente handschriftlich ausfüllen.
  • Senden Sie das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreement eingescannt an Ihre Ansprechperson in der Praxisstelle mit der Bitte um Unterzeichnung (und ggf. Vervollständigung der nötigen Angaben), am besten als E-Mail-Attachment. Learning Agreements sind mit eingescannten Unterschriften gültig, Sie müssen es nicht im Original ins Ausland versenden.
  • Liegt Ihnen anschließend das von Ihrer Praxisstelle ausgefüllte Learning Agreement vor, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer/m Fachbereichskoordinator/in. Bringen Sie zu dem Termin das Dokument mit, es wird von Ihrem Studiengang unterschreiben.
  • Sobald das Dokument von allen drei Seiten (von Ihnen, der Praxisstelle und dem Studiengang) unterzeichnet wurde, laden Sie das Dokument in Mobility-Online hoch.

Das Grant Agreement enthält eine Beschreibung der Fördermodalitäten und ERASMUS+-Programmdetails und stellt gleichzeitig den Zuwendungsvertrag dar. Bitte lesen Sie dieses Dokument, das mit Kommentaren versehen ist, gründlich durch. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die dort genannten Bedingungen einzuhalten. Einige Stellen sind vom International Office auszufüllen, andere von Ihnen. Das Grant Agreement laden Sie bitte in Mobility-Online hoch. Beachten Sie, dass Ihr Aufenthalt mindestens 60 Tage betragen muss. Die Summe der Gesamtförderung wird vom International Office in das Grant Agreement eingetragen.

Während des ERASMUS-Aufenthaltes

Sollten während des Auslandspraktikums inhaltliche Änderungen auftreten, können diese innerhalb von vier Wochen im Teil "During the Mobility" des Learning Agreements eingetragen werden. Wichtig ist, dass Sie dies zuvor per E-Mail mit Ihrer/m Fachbereichskoordinator/in absprechen. Nur wer Änderungen frist- und formgerecht mit den Fachbereichskoordinatorinnen abspricht, stellt so die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sicher. Anschließend laden Sie den Teil "During the Mobility" in Mobility-Online hoch.

Sie merken kurz nach Ihrer Ankunft, dass Sie doch länger im Ausland bleiben werden, als Sie zuvor im Learning Agreement angegeben haben? Teilen Sie uns diese Änderung der Aufenthaltsdauer im "Fragebogen bzgl. Änderungen im Learning Agreement bzw. Förderzeitraum" unter dem Punkt "Während des Aufenthaltes" in Mobility-Online mit.
Es ist wichtig für die spätere Abrechnung, dass wir über solche Änderungen informiert werden und die höhere Förderung berücksichtigen können.

Im Teil "After the Mobility" des Learning Agreements trägt die Praxisstelle Informationen zum durchgeführten Praktikum ein und unterschreibt das Dokument. Dieses laden Sie dann in Mobility-Online hoch. Dieses Dokument ist ebenfalls fester Bestandteil der ERASMUS+ Dokumentation und muss von allen Studierenden nach dem Auslandsaufenthalt eingereicht werden.