Verarbeitung personenbezogener Daten zur Antragsstellung auf Immatrikulation
1. Verantwortliche
Verantwortlich gemäß Art. 4 Nr. 9 DSG-EKD:
Evangelische Hochschule Darmstadt
Der Präsident
Zweifalltorweg 12
64283 Darmstadt
+49(0)6151/8798-0
praesidialamt @eh-darmstadt .de
2. Datenschutzbeauftragte
Örtliche Beauftragte für Datenschutz
Altin Kadriu
CTM-COM GmbH
Marienburgstraße 27
64297 Darmstadt
+49 6154 57605–111
a.kadriu @ctm-com .de
3. Erhebung personenbezogener Daten
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gem. § 17 DSG-EKD (Informationspflicht) abrufen
4. Datenquelle und Weitergaben von Daten
Die Evangelische Hochschule Darmstadt verarbeitet grds. nur Daten von Bewerber(-innen), die von der Evangelische Hochschule Darmstadt unmittelbar im Verhältnis zu den betroffenen Personen erhoben werden (z.B. Entgegennahme und Nutzung von Bewerbungsunterlagen, etc.). Daneben werden der Evangelische Hochschule Darmstadt teilweise Informationen über potentielle Bewerber(-innen) von den Verwaltungen der Landeskirchen übermittelt.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten von Bewerber(-innen) an sonstige Dritte erfolgt nicht.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Bewerber(-innen) in ein sog. Drittland (also namentlich nicht EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nicht und ist nicht vorgesehen.
5. Speicherdauer und Datenlöschung
Die Evangelische Hochschule Darmstadt bewahrt die personenbezogenen Daten der Bewerber(-innen) solange auf, wie dies für die o. g. Zwecke des Antragsverfahrens oder ein daran ggf. anschließendes Zulassungsverfahren erforderlich ist oder sofern dies in Gesetzen oder Vorschriften, denen Evangelische Hochschule Darmstadt unterliegt, vorgesehen wurde.
Personenbezogene Daten der Bewerber(-innen), die im Rahmen eines Antragsverfahrens verarbeitet werden, löscht die Evangelische Hochschule Darmstadt unverzüglich, sobald feststeht, dass eine Immatrikulation nicht zustande kommt, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder die weitere Speicherung ist wegen eines bereits anhängigen oder wahrscheinlich zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich.