Lehrende

Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität (STA)

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige ERASMUS Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und –methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s.u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereich allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauert zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (je nach Absprache mit der EHD); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens 8 Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

  • Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
  • Professor_innen und Dozent_innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Lehrbeauftragte
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen
  • Emeritierte Professor_innen

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

ERASMUS+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend, tätig ist, gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate (je nach Bewilligung durch die EHD). Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines ERASMUS+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Fördersätze ST

Die finanzielle Förderung von ERASMUS-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:

  • Ländergruppe 1: 160 EUR/Tag
    Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
  • Ländergruppe 2: 140 EUR/Tag
    Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
  • Ländergruppe 3: 120 EUR/Tag
    Deutschland (Incoming), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
  • Ländergruppe 4: 100 EUR/Tag
    Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.000 EUR

Haben Sie Interesse an einer ERASMUS+ Mobilität? Dann wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Bettina Schuhrke, Vizepräsidentin für Forschung und Internationales.

Lektüretipp

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Generation ERASMUS. Auf dem Weg nach Europa. Auslandserfahrungen von Lehrenden und Angehörigen der Hochschulverwaltungen an Hochschulen in Europa. Ein Lesebuch. Bonn. unter eu.daad.de