Auswahlverfahren
Da nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, erfolgt die Vergabe der Studienplätze nach Ende der Bewerbungsfrist über ein hochschulinternes Auswahlverfahren.
Bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge können wir neben der Hochschulzugangsberechtigung auch Zeiten einer Berufstätigkeit, Praxiszeiten ab einem Umfang von 6 Monaten (z. B. FSJ), Erziehungszeiten, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigen, bei Bewerbungen für Masterstudiengänge können wir neben der Masterzugangsberechtigung (Bachelorabschluss, etc.) Nachweise über berufliche Tätigkeit, erworben nach dem Bachelorabschluss und ab 1 Jahr Dauer sowie Nachweise über Erziehungszeiten oder weitere fachspezifische Nachweise berücksichtigen.
Darum ist es wichtig, bei der Online-Bewerbung alles durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zulassungsbescheide werden nach Ende der Bewerbungsfrist und dem anschließenden Auswahlverfahren digital im Onlineportal hinterlegt und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Nach der Bestätigung der Annahme des Studienplatzes durch das digitale Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten Sie in einem weiteren Schritt eine Einladung zur Immatrikulation, die in der Regel zum Semesterbeginn erfolgt sowie Informationen zu den Terminen der Einführungsveranstaltungen.
Gebühren: Wir erheben eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 300 Euro für externe Bewerber:innen und für ehemalige Studierende, die sich für einen Masterstudiengang bewerben sowie eine Immatrikulationsgebühr von 150 Euro für interne Wechsler in einen Masterstudiengang. Hinzu kommt der jeweilige Semesterbeitrag.