
Selbstverwaltung
Die Mitglieder der EHD (Studierende, hauptamtlich Lehrende, wissenschaftliche und hauptberufliche MitarbeiterInnen) werden an den Entscheidungen beteiligt. Die Hochschulgremien setzen sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusammen.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und der Kanzlerin oder dem Kanzler. Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Kirchengesetz, Verfassung und Selbstverwaltungsordnung einem anderen Organ übertragen sind.
Es leitet die Hochschule und fördert deren Entwicklung unter Beteiligung der anderen Organe, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie der Mitglieder und Angehörigen. Es legt jährlich dem Senat und dem Kuratorium einen Rechenschaftsbericht vor.
Senat
Der Senat berät und beschließt über alle Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium von grundsätzlicher Bedeutung, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Organe gegeben ist. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Der erweitere Senat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.
Fachbereiche
Die Geschäfte der Fachbereiche werden in eigener Zuständigkeit von DekanInnen geführt. Die Fachbereichsräte sind zuständig in allen Angelegenheiten der Fachbereiche, für die nicht die Zuständigkeit der DekanInnen oder eine andere Zuständigkeit gesetzlich bestimmt ist.
Kuratorium
Das Kuratorium ist verantwortlich dafür, dass die Evangelische Hochschule ihren Auftrag erfüllt und ihre evangelische Zielsetzung gewahrt wird. Es vertritt die EHD im Rahmen seiner Zuständigkeit nach außen und übt die Rechtsaufsicht aus.