Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Diese Förderlinie richtet sich an Studierende, die ein Auslandsstudium innerhalb Europas am Lernort Hochschule oder in Kombination der Lernorte Hochschule und Praxis realisieren möchten. Die Teilnahmeländer sind die 28 Staaten der EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die dazugehörigen überseeischen Länder.

Welcher Abschnitt des Studiums im Ausland absolviert wird, ist nicht vorgeschrieben und kann in Absprache mit dem Studiengang und dem International Office bestimmt werden. Als erste Orientierung können die informellen Mobilitätsfenster der Studiengänge dienen.

Studierende, die einen Studienplatz an einer europäischen Partnerhochschule erhalten, nehmen automatisch am Erasmus+ Programm teil. Die Bewerbung für das Programm ist in der Bewerbung für den Studienplatz bereits erhalten.

Leistungen und Förderbedingungen

  • Förderung von freiwilligen als auch obligatorischen Studienaufenthalten im Ausland mit einer Aufenthaltsdauer von 3 bis 12 Monaten
  • Monatlicher ERASMUS-Mobilitätszuschuss (Tagessätze der länderabhängigen Stipendienpauschale)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums
  • Keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Begleitung während des Auslandsstudiums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und an der Partnerhochschule
  • Lernvereinbarung zwischen Heimathochschule, aufnehmender Hochschule und Ihnen (ERASMUS+ Learning Agreement)
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. ECTS, o.ä.) gemäß des vorab vereinbarten Studienprogramms (ERASMUS+ Learning Agreement)
  • Studierende mit Behinderung oder mit Sonderbedürfnissen können Sondermittel beim DAAD zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten beantragen

Pro Studienphase können Aufenthalte von mindestens 2 (bei Praktika) bzw. 3 (bei Studienaufenthalten) bis maximal 12 Monaten über ERASMUS+ gefördert werden (d.h. in Bachelor, Master und als Graduierte_r jeweils 2-12 Monate). Eine wiederholte Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist möglich, allerdings darf die Förderhöchstdauer pro Studienabschnitt nicht überschritten werden (dazu zählen auch Förderungen in den Vorgängerprogrammen LLP/ERASMUS und SOCRATES/ERASMUS). Bitte beachten Sie, dass das Kontingent pro Studienphase für alle Programmlinien zusammen zählt (Studien-und Praktikaaufenthalte).

Vor dem ERASMUS-Aufenthalt

Nachdem Sie von der EHD für einen Studienplatz ausgewählt wurden, reichen im International Office eine Annahmeerklärung ein. Im Januar werden Sie an Ihrer Gasthochschule  nominiert. Nach erfolgter Nominierung erhalten Sie per E-Mail Informationen zu Ansprechpartner_innen, Unterkunftsmöglichkeiten, Bewerbungsunterlagen und der Praxisstellensuche. Es ist nach der Nominierung erforderlich, dass Sie sich auch an der Gasthochschule noch einmal formal bewerben. Es handelt sich hierbei um kein weiteres Auswahlverfahren, sondern ist reine Formalität. Bei Fragen zu den Bewerbungsunterlagen ist das International Office gerne behilflich.

Informieren Sie über die Praxisstellensuche auch auf unserer Homepage.

Fundierte Sprachkenntnisse sind bei einem Auslandsstudium unabdingbar. Sowohl für das Studium am Lernort Hochschule, als auch für das Studium am Lernort Praxis benötigen Sie gute Kenntnisse der Landes-, Studier- bzw. Arbeitssprache. Kenntnisse auf Kompetenzniveau B des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen werden empfohlen und erwartet. Sie verpflichten sich in Ihrer Studienplatzannahmeerklärung, vor Abreise diese nachzuweisen. Der Nachweis kann erfolgen in Form einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachtutorium/Sprachkurs oder einer formlosen Bescheinigung eines Sprachlehrers, der Sie gut einschätzen kann. Bitte beachten Sie, dass die Abfrage einen Nachweis über Ihre aktuellen Kompetenzen liefern soll. Sprachnachweise sollten somit nicht älter als 2 Jahre sein. (Ausnahme: Im Fall von Schulsprachen (Englisch und Französisch), in denen Sie mind. 6 Jahre lang unterrichtet wurden, reicht eine Kopie des Abiturzeugnisses – bitte bedenken Sie, dass Sie sich dennoch intensiv sprachlich vorbereiten sollten, da der Schulabschluss zum Zeitpunkt der Abreise einige Zeit zurückliegt).

Nutzen Sie auch kostenlose Selbsteinschätzungstests, die Sie über das Internet finden, um Ihr Kompetenzniveau einzuschätzen. Informieren Sie sich über Zuschussmöglichkeiten zu Sprachkursen von Seiten der EHD.

Mehrsprachigkeit und die Förderung des Spracherwerbs sind wichtige Pfeiler im Streben der Europäischen Union nach Einheit in der Vielfalt. Sprachkenntnisse werden als wesentliche Kompetenzen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) betrachtet. Erasmus+-Teilnehmer werden unterstützt, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowohl vor als auch während ihres Auslandsaufenthalts zu fördern (über Online-Sprachtests und tutorierte Online-Sprachkurse).

Es wird ein Online-Sprachtest zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Sprachstandmessung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Die Durchführung des Sprachtests findet sowohl vor als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts statt, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte beim Spracherwerb erfassen zu können.

Weiterhin werden für Erasmus+-Teilnehmer in begrenzter Anzahl kostenfrei tutorierte Online-Sprachkurse zur Verfügung gestellt. Das International Office entscheidet nach Ergebnis der Online-Tests, welchen Studierenden ein Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt wird (Kriterien: Sprache und Ergebnis).

Das Learning Agreement ist eine verbindliche schriftliche Vereinbarung über das abzuleistende Studienprogramm der nominierten Studierenden. Es wird von Ihnen, von Ihrem Studiengang und von der Gasthochschule unterschrieben. Das Dokument ist somit die Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme am ERASMUS-Programm als auch für die spätere fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen.

  • Sie tragen die Informationen der Lehrangebote für das entsprechende Wintersemester Ihrer Partnerhochschule zusammen. Entweder schauen Sie sich die Website und den Seminarkatalog Ihrer Gasthochschule an oder Fragen bei Ihren Ansprechpartner_innen vor Ort nach, welche Seminare sich vielleicht besser eignen als andere.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer/Ihrem Fachbereichskoordinator_in. Bringen Sie zu dem Termin das jeweils für Sie passende Dokument mit und tragen Sie Ihre allgemeinen Angaben (Name, Studiengang etc.) in das Dokument bereits ein. Bitte achten Sie auf Leserlichkeit, wenn Sie die Dokumente handschriftlich ausfüllen.
  • Liegt Ihnen anschließend das von Ihrer/Ihrem Fachbereichskoordinator_in ausgefüllte Learning Agreement for Studies vor, scannen Sie es ein, schicken Sie es zu Ihrer Ansprechperson an die Gasthochschule mit der Bitte um Unterzeichnung. Learning Agreements sind mit eingescannten Unterschriften gültig, Sie müssen es nicht im Original ins Ausland versenden.
  • Erhalten Sie das Learning Agreement for Studies von der Gasthochschule unterzeichnet zurück, dann laden Sie es bitte in Mobility-Online hoch. Das Dokument ist fester Bestandteil der ERASMUS+ Dokumentation und Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.

Das Grant Agreement enthält eine Beschreibung der Fördermodalitäten und ERASMUS+-Programmdetails und stellt gleichzeitig den Zuwendungsvertrag dar. Sie erhalten das Dokument einige Monate vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland vom International Office.

Bitte lesen Sie dieses Dokument, das mit Kommentaren versehen ist, gründlich durch. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die dort genannten Bedingungen einzuhalten. Einige Stellen sind vom International Office auszufüllen, andere von Ihnen. Das Grant Agreement laden Sie bitte in Mobility-Online hoch. Beachten Sie, dass Ihr Aufenthalt mindestens 90 Tage im Rahmen eines Auslandsstudiums an einer Partnerhochschule betragen muss (ohne An-, Abreise- und Eingewöhnungstage).

Wenn Sie vor Beginn des Studienaufenthaltes einen Sprachkurs vor Ort durchführen, verlängert sich Ihr Stipendienzeitraum um die Tage des Sprachkurses und Sie erhalten zudem einen Zuschuss zu den Sprachkurskosten in Höhe von 70 Euro von der EHD. Nach dem Abschluss des Sprachkurses im Ausland müssen Sie eine Bescheinigung einreichen, die Anfangs- und Enddatum des Sprachkurses ausweist.

Während des ERASMUS-Aufenthaltes

Sie kommen im Ausland an und erfahren, dass das von Ihnen ausgewählte Seminar nicht stattfindet, Zeiten geändert wurden oder ein Seminar angeboten wird, von dem Sie denken, dass es noch besser passen würde. Innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Ankunft an der Hochschule können Änderungen am Learning Agreement for Studies vorgenommen werden.

Wichtig ist, dass Sie zuvor per E-Mail mit Ihrer/Ihrem Fachbereichskoordinator_in die Änderungen absprechen. Daraufhin füllen Sie im Learning Agreement den Abschnitt "During the Mobility aus" aus und laden es anschließend in Mobility-Online hoch. Nur wer Änderungen frist- und formgerecht mit den Fachbereichskoordinator_innen abspricht, stellt so die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen sicher!

Sie merken kurz nach Ihrer Ankunft, dass Sie doch länger im Ausland bleiben werden, als Sie zuvor im Learning Agreement for Studies angegeben haben? Teilen Sie uns diese Änderung der Aufenthaltsdauer im "Fragebogen bzgl. Änderungen im Learning Agreement bzw. Förderzeitraum" unter dem Punkt "Während des Aufenthaltes" in Mobility-Online mit.
Es ist wichtig für die spätere Abrechnung, dass wir über solche Änderungen informiert werden und die höhere Förderung berücksichtigen können.

Nach dem ERASMUS-Aufenthalt

An Ihrer Gasthochschule erhalten ERASMUS+ Studierende den Dokumentteil „After the mobility – Transcript of Records“. Die Hochschule trägt dort ein, welche Seminare Sie besucht und wie viele ECTS Sie während des Auslandsstudiums erhalten haben. Damit vereinbaren Sie erneut einen Termin mit Ihrer/Ihrem Fachbereichskoordinator_in. Diese/dieser vermerkt in demselben Dokument, was dafür in Deutschland als äquivalent anerkannt wird. Sobald Sie die Unterschrift über die Anerkennung Ihrer Leistungen erhalten haben, laden Sie das Dokument in Mobility-Online hoch. Dieses Dokument ist ebenfalls fester Bestandteil der ERASMUS+ Dokumentation und muss von allen Studierenden nach dem Auslandsstudium vorliegen.