Zulassungsvoraussetzungen
Bachelorstudium
Voraussetzung für eine Zulassung / Immatrikulation ist die Vorlage einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung.
Folgende Nachweise können als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden:
1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
2. Fachhochschulreifezeugnis, ausgestellt von einem Gymnasium nach Absolvierung der Praxiszeit im Anschluss an den Schulischen Teil der Fachhochschulrefe
3. Hochschulzugang über eine Fachschulausbildung
- Abschluss einer Fachschule (entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 25.06.2015, in der jeweils geltenden Fassung)
- Abschlusszeugnis einer Fachoberschule (entsprechend der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen)
- Fachhochschulreifezeugnis, z.B. ausgestellt von einer Fachschule nach dem Erwerb von Zusatzprüfungen zum Erlangen der Fachhochschulreife, etc.
4. Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation
Auf Basis des § 60 des Hess. Hochschulgesetzes und der Verordnung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter stellen folgende Ausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung dar:
- Meisterbrief im Handwerk nach den §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung
- Fortbildungsabschluss, für die Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes, sofern die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 oder 60 Minuten umfasst
- Staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach § 6 des Seearbeitsgesetzes
- Mittlerer Bildungsabschluss in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, belegt durch das Kammerzeugnis. Ein qualifizierter Abschluss liegt bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Gesamt- Durchschnitts- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser vor. Eine Immatrikulation setzt eine Studienvereinbarung für das erste Studienjahr über das Erreichen von 30 CP im ersten Studienjahr voraus
5. Hochschulzugangsprüfung
Beruflich Qualifizierte, die nach der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen keine Hochschulzugangsberechtigung haben, können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen. Voraussetzung für diese Hochschulzugangsprüfung ist eine abgeschlossene, nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerkskammer oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich. Außerdem müssen BewerberInnen eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem dem angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt haben. Das Nähere regelt die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen.
Folgende Hochschulen in Hessen bieten die Hochschulzugangsprüfung an:
Bewerber für Soziale Arbeit: Frankfurt University of Applied Sciences
Bewerber für Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften: Hochschule Fulda
Allgemeine Informationen zur Hochschulaufnahmeprüfung erhalten Sie auf der Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences.
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Zeugnisunterlagen / Nachweise aus anderen Bundesländern
Weisen Abschlusszeugnisse keine Hochschulzugangsberechtigung für Hessen auf, ist eine Gleichstellung durch das Staatliche Schulamt Darmstadt oder das jeweils zuständige Bildungsministerium notwendig.
Masterstudium
Bei Bewerbungen für Masterstudiengänge ist der Abschluss eines anerkannten Studienabschlusses (z.B. Bachelorabschluss) Voraussetzung für eine Immatrikulation. Hinzu kommen fachspezifische Anforderungen für die einzelnen Studienfächer wie Mindestnote, CPs, etc.
Informationen zu fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge finden Sie auf den Info-Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber:innen mit internationalen Zeugnisunterlagen haben wir in der Rubrik “Bewerbung mit internationalen Zeugnissen” aufgelistet.