Staatliche Anerkennung

Durch die Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst verleiht die Evangelische Hochschule Darmstadt die staatliche Anerkennung an Absolvent/inn/en des Studiengangs Kindheitspädagogik und des Studiengangs Inclusive Education/ Heilpädagogik.

Studierende erwerben auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und –arbeitern, Sozialpädagoginnen und –pädagogen, Heilpädagoginnen und –pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und –pädagogen vom 21.12.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.2018 (SozAnerkG, HE) den Zugang zur staatlichen Anerkennung durch Anrechnung der im Studium zu erbringenden Leistungen.

Gesetzliche Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung ist, neben dem Hochschulabschluss „Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge B.A.“, bzw. „Heilpädagogin/Heilpädagoge B.A.“ , eine strukturierte, reflektierte, angeleitete und bewertete Praxisphase. Die staatliche Anerkennung gilt als „Gütesiegel“ und somit als Nachweis für die fachliche Eignung und den erfolgreichen Erwerb der für die Ausübung des Berufes erforderlichen Qualifikation.

Absolvent/inn/en der beiden Bachelor-Studiengänge erhalten die staatliche Anerkennung auf Antrag durch die EHD nach Erhalt der Bachelorurkunde.

Die staatliche Anerkennung können Sie aktuell per Email beantragen.

Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen dauern.
 

Anschreiben und Antrag staatliche Anerkennung Inclusive Education

Anschreiben und Antrag staatliche Anerkennung Kindheitspädagogik