Kosten

Teilnahmeentgelt

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Nonprofit Management ist gebührenpflichtig. Die Studiengebühren betragen exklusive der Prüfungsgebühr 12.900 €. Die Studiengebühren sind zahlbar in einer Anzahlung bis Studienbeginn und in 30 gleichbleibenden Monatsraten. Sie enthalten sämtliche Lehr- und Präsenzveranstaltungen sowie umfangreiche Seminarunterlagen. Hinzu kommt eine Immatrikulationsgebühr von einmalig 300 €, die Prüfungsgebühr in Höhe von 300 € sowie die Semestergebühr, die das Semesterticket enthält.

Mobil durch Hessen mit dem Semesterticket

Mit dem Semesterticket können Sie während des Studiums im gesamten Tarifgebiet des Rhein-Main Verkehrsverbundes (RMV+VRN+NVV+IC) fahren. Ein Upgrade auf ein Deutschlandticket ist kostenpflichtig möglich.
Der Preis für das Semesterticket ist in der Semestergebühr enthalten. Im Sommersemester 2023 waren dies bspw. 235 € (Gültigkeit vom 1. April bis 30. September).
Ggf. weitere Reise- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmenden selbst getragen werden.

Steuerlicher Hinweis

Der Studiengang ist umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21a UStG. Die Studiengebühren, der Semesterbeitrag und die weiteren im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Aufwendungen können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Finanzierung und Förderung

Es gibt die Möglichkeit über verschiedene Kredite und Darlehen für Ihr Studium zu beantragen. Zum Beispiel bei der KfW Förderbank oder der DKB für bereits Studierende oder der Deutschen Bildung AG für berufsbegleitende Master- bzw. MBA-Studiengänge.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Weiterbildungsmaßnahmen staatlich gefördert werden. Profitieren Sie beispielsweise von einem öffentlichen Zuschuss zu dem Teilnahmeentgelt durch die Bildungsprämie des Bundes www.bildungspraemie.info. Zur Unterstützung des Studiums können Sie auch die Förderung im Rahmen von Stipendien oder der EKK-Stiftung prüfen und beantragen.

Ebenso sollte Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber/ Ihrer Arbeitgeberin suchen und anfragen, ob eine Teilkostenübernahme erfolgen kann.