[Translate to English:] Zielsetzung

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  1. Die Evangelische Hochschule hat die Aufgabe, für Berufe des Sozialwesens und des kirchlichen Dienstes auszubilden.
  2. Die Arbeit an der Evangelischen Hochschule richtet sich am Evangelium von Jesus Christus aus. Für die evangelische Zielsetzung ist der Grundartikel der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau maßgebend. (Kirchengesetz über die Errichtung einer Evangelischen Hochschule in Darmstadt, § 3)

[Translate to English:] Grundartikel der EKHN

[Translate to English:] Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau steht in der Einheit der einen heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche Jesu Christi, die überall dort ist, wo das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden.

Sie bezeugt ihren Glauben gemeinsam mit der alten Kirche durch die altkirchlichen Bekenntnisse und gemeinsam mit ihren Vätern durch die Augsburgische Konfession, unbeschadet der in den einzelnen Gemeinden geltenden lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisschriften. Damit ist sie einig in der Bindung an die den Vätern der Reformation geschenkte und miteinander verbindende Erkenntnis, dass allein Jesus Christus unser Heil ist, uns offenbart allein in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes, geschenkt allein aus Gnaden, empfangen allein im Glauben. Als Kirche Jesu Christi hat sie ihr Bekenntnis jederzeit im gehorsamer Prüfung an der Heiligen Schrift und im Hören auf die Schwestern und Brüder neu zu bezeugen. In diesem Sinne bekennt sie sich zu der Theologischen Erklärung von Barmen.

Aus Blindheit und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt sie neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen. Das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein. (1947/1992)