Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Leistungen aus einem Studium an einer anderen Hochschule

Erfolgreich absolvierte Studienleistungen können Sie, sofern Sie im Auswahlverfahren einen Studienplatz erhalten, nach erfolgter Immatrikulation über das Prüfungsamt beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.  Das Antragsformular dazu erhalten Sie im jeweiligen Prüfungsamt des Studienfaches. 

Anrechnung von Leistungen aus Ausbildungen / Fachschulbesuchen

Generell ist eine Anrechnung von Einzelleistungen oder Praxiszeiten möglich, wenn diese nach der Hochschulzugangsberechtigung erworben wurden. Stellt eine Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung dar (z.B. bei einem Fachschulabschluss), ist die Anerkennung von Leistungen leider nicht möglich.