Wir hören zu!

Für Menschen, die nach Beratung suchen oder Anregungen und Hinweise an uns haben, sind, je nach Thema und Kontext, folgende Ansprechpartner:innen für Sie zuständig. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, wie mit Ihrer Information umgegangen wird. Sie können anonym bleiben, ein persönliches Beratungsgespräch suchen und, je nach Handlungsbedarf, konkrete Schritte gemeinsam mit ihren Ansprechpartner:innen veranlassen.

Sollten Sie eine konkrete Beschwerde haben, dann wenden Sie sich bitte an unser Qualitätsmanagement:

Herr Tobias Meyer
qmping@eh-darmstadtpong.de

Wir nehmen Ihr Anliegen gerne auf und werden uns darum kümmern.

 

Ihre Beratungsstellen


Örtlicher Beauftragter für Datenschutz

Altin Kadriu Marienburgstraße 27
64297 Darmstadt
+49 6154 57605–111
a.kadriu@ctm-com.de

 

Datenschutzbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Böttcherstraße 7
30419 Hannover
+49 (0)511 768128-0
+49 (0)511 768128-20
info@datenschutz.ekd.de
datenschutz.ekd.de

Die Evangelische Hochschule Darmstadt (EHD) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirchen in Deutschland (DSG-EKD). Die Sicherheit Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle.

Rechtsgrundlage

Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/41335)

Ansprechperson

Vizepräsident für Forschung und Internationales Prof. Dr. Michael Vilain  

Haben Sie zu einem von Ihnen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten Fragen und/oder sind sich unsicher?  Sie können sich zur Hilfestellung bei der Einschätzung der Situation an den Vizepräsidenten für Forschung und Lehre wenden und mögliche Handlungsoptionen erläutern lassen. Dies erfolgt unter Zusage von Vertraulichkeit. Weitere Informationen zum Thema „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ an der EHD finden Sie hier.

Ansprechperson

Kanzler Dr. Arne Lankenau

Bei Fragen, Hinweisen oder Beobachtungen zu Korruptionsangelegenheiten sowie der Annahme von Belohnungen und Geschenke wenden Sie sich bitte an den Kanzler der EHD.

Maßnahmen der Korruptionsprävention und –bekämpfung:

  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung
  • Vorschläge an die Hochschulleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
  • Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KorrPrävRL)

Sie möchten einen Hinweis geben zu Mobbing, Stalking oder sexueller Belästigung? Oder Sie befürchten bei anderen Kolleg:innen bzw. Mitarbeitenden sexuelle Belästigung?

Wenn Sie hierzu Informationen haben oder Beobachtungen teilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Chancengleichheit / Frauenbeauftragte Prof. Dr. Laura Wallner oder direkt an den Präsidenten Prof. Dr. Uwe Becker

Rechtsgrundlage

Kirchengesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt
(Gewaltpräventionsgesetz – GPrävG)

Kontakt

Für einen Beratungstermin wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Laura Wallner

Sie möchten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz auf einen strafrechtliches und bußgeldbewehrtes Vergehen hinweisen? Wir sind Ihnen für Ihre Unterstützung dankbar und wissen Ihren Mut zu würdigen. Ihr Hinweis wird vertrauensvoll und vertraulich behandelt und im kleinen Kreis bearbeitet - auf Wunsch auch vollständig anonym!

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Welche Hinweise unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen und nach diesem zu prüfen sind, finden Sie hier.

Hinweise, die nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich (§2 HinSchG) des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, richten Sie bitte an die oben stehenden Ansprechpersonen.

Interne Meldestellen:
Bis zur Errichtung der internen
Meldestelle bei der EKD:
Tel.: 06151 / 405 557
E-Mail: hinweisgeberschutz@ekhn.de

Rechtsgrundlage

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)


So bleiben Sie anonym

Falls Sie mit uns in einen vertrauensvollen Austausch treten wollen, können Sie Ihre Identität über Wegwerf-Emailadressen schützen. Ein kostenloser Anbieter für solche anonymen, temporären Postfächer ist beispielsweise tempr.email. Dort können Sie sich ohne die Angabe von persönlichen Daten für bis zu 30 Tage ein Postfach einrichten und von unseren Vertrauenspersonen Antworten bzw. Rückfragen erhalten.