
Praxisstellen
Die EHD kooperiert in den Studiengängen Soziale Arbeit national und international mit zahlreichen Praxisstellen in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit.
Als geeignete Praxisstellen können auf Antrag Organisationen anerkannt werden, die in mindestens einem Feld der Sozialen Arbeit tätig sind und aufgrund ihrer Größe, ihrer personellen Ausstattung und ihrer Aufgabenvielfalt angemessene Lern- und Bildungsmöglichkeiten entsprechend der Praktikumsordnungen vom 08.07.2013 und vom 02.12.2019 und dem Profil der Studiengänge Soziale Arbeit für Studierende gewährleisten. Darüber hinaus ist eine qualifizierte Praxisanleitung sicherzustellen, diese soll von staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit wahrgenommen werden. Die Anerkennung als Praxisstelle erfolgt auf dem Hintergrund des hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetzes vom 21.12.2010 (zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. August 2018).
Gemäß § 8 Abs. 4 unserer Praktikumsordnungen geht die Evangelische Hochschule Darmstadt davon aus, dass Organisationen, die als Praxisstelle anerkannt sind, Studierenden im praktischen Studiensemester eine Aufwandsentschädigung gewähren. Mit der Praktikumsordnungen vom 02.12.2019 wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 650 Euro empfohlen.
Anerkannte Praxisstellen in den Studiengängen Soziale Arbeit werden für Studierende in einer Praxisstellendatenbank veröffentlicht. Darüber hinaus erhalten anerkannte Praxisstellen weitere Möglichkeiten sich an der Hochschule zu präsentieren und werden in regelmäßigen Abständen zu PraxisForen wie zum Beispiel der PraxisBörse sowie zu Veranstaltungen mit anleitenden Fachkräften eingeladen. Auch die Beteiligung von Berufsrollenträger*innen an Kolloquiumsprüfungen ist curricular vorgesehen.
Informationen, Formulare und weiterführende Hinweise für Praxisstellen
- Informationen zum Studiengruppenpraktikum und zum praktischen Studiensemester
- Praktikumsordnung vom 02.12.2019
- Praktikumsvereinbarung auf Grundlage der Praktikumsordnung vom 02.12.2019
- Beurteilungsbogen Studiengruppenpraktikum (Modul 11)
- Informationen zum Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle
- Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle
- Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle englisch
- Hessisches Sozialberufeanerkennungsgesetz
- Fachliche Standards zur Vergabe der staatlichen Anerkennung
- Literatur: Kriener, Martina/Roth, Alexandra/Burkard, Sonja/Gabler, Heinz (Hrsg.) (2021): Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
- Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit „Qualifizierung in Studium und Praxis. Empfehlungen zur Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit“
- Informationsbrief zur Beteiligung der Berufspraxis an den Kolloquiumsprüfungen Soziale Arbeit