Zulassungsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Inklusive Veränderungsprozesse in Organisationen"
(1) Zum Masterstudium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen, wer
a) die Voraussetzungen der Einschreibsatzung für Aufbaustudiengänge der Evangelischen Hochschule Darmstadt erfüllt;
b) ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert hat;
c) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nach dem ersten Hochschulabschluss ausgeübt hat (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungsausschuss);
d) eine begleitende, koordinierende bzw. leitende Position oder eine stellvertretende leitende Position in einer Organisation inne hat oder sich für eine dieser Positionen qualifizieren will;
e) berufstätig im Umfang von mindestens 30% - 50% einer Vollzeitstelle in einem einschlägigen Berufsfeld ist und ihre/seine Absicht erklärt, weiterhin berufstätig zu sein (über Ausnahmen entscheidet der Zulassungssauschuss);
f) eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens zehn Stunden aus familiären und / oder biographischen und / oder migrationsbezogenen Gründen nachweist.
(2) Sind die Voraussetzungen aus Absatz 1 Nr. b und c nicht erfüllt, kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze durch Entscheid des Zulassungsausschusses außerdem zugelassen werden, wer das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 4a nachweisen kann (siehe § 5 Abs. 1 und 2 StPrO IVO).