
Leistungen und Förderbedingungen
Leistungen
- Förderung von freiwilligen als auch obligatorischen Studienaufenthalten im Ausland mit einer Aufenthaltsdauer von 3 bis 12 Monaten
- Monatlicher ERASMUS-Mobilitätszuschuss (Tagessätze der länderabhängigen Stipendienpauschale)
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums
- Keine Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Begleitung während des Auslandsstudiums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und an der Partnerhochschule
- Lernvereinbarung zwischen Heimathochschule, aufnehmender Hochschule und Ihnen (ERASMUS+ Learning Agreement)
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. ECTS, o.ä.) gemäß des vorab vereinbarten Studienprogramms (ERASMUS+ Learning Agreement)
- Studierende mit Behinderung oder mit Sonderbedürfnissen können Sondermittel beim DAAD zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten beantragen
Wiederholte Teilnahme
Pro Studienphase können Aufenthalte von mindestens 2 (bei Praktika) bzw. 3 (bei Studienaufenthalten) bis maximal 12 Monaten über ERASMUS+ gefördert werden (d.h. in Bachelor, Master und als Graduierte_r jeweils 2-12 Monate). Eine wiederholte Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist möglich, allerdings darf die Förderhöchstdauer pro Studienabschnitt nicht überschritten werden (dazu zählen auch Förderungen in den Vorgängerprogrammen LLP/ERASMUS und SOCRATES/ERASMUS). Bitte beachten Sie, dass das Kontingent pro Studienphase für alle Programmlinien zusammen zählt (Studien-und Praktikaaufenthalte).