
Vorraussetzungen zur Zulassung
Zur Eignungsprüfung werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
a) über eine Fachhochschulreife oder Hochschulreife verfügen und eine danach erbrachte, mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung* (analog zu § 4 Absatz 1 Nr. e), die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Studiengang "Inklusive Veränderungsprozesse in Organisationen" aufweist, nachweisen können
oder
b) eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5) absolviert haben und den Nachweis über eine danach erbrachte, mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit, wovon mindestens drei Jahre hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Studiengang "Inklusive Veränderungsprozesse in Organisationen" aufweisen, einbringen können
oder
c) eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben und den Nachweis über eine danach erbrachte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die inhaltlich hinreichende Zusammenhänge mit dem Studiengang "Inklusive Veränderungsprozesse in Organisationen" aufweist, einbringen können (siehe § 5 Abs. 2 StPrO IVO).
* Einschlägig bedeutet, dass die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum angestrebten Studiengang aufweisen müssen.